Was ist Validierung?

Die Wege von der Forschung in den Markt können kürzer und schneller werden. Hier setzt das BMBF-Förderprogramm "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+" an.

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Die Validierung bildet im Prozess des Wissens- und Erkenntnistransfers die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung bzw. Anwendung. Die Phase der Validierung wird häufig auch als „Valley of death“ bezeichnet. Das liegt daran, dass Unternehmen und Kapitalgeber in diesem sehr frühen Stadium nicht in ausreichendem Maße in die Weiterentwicklung grundlagenorientierter Projekte investieren. Das finanzielle Risiko wird als zu groß angesehen. Als Folge werden Entwicklungen trotz hohen Potenzials nicht weiterverfolgt und letzten Endes nicht in die Verwertung gebracht.

  • Findungsphase: Innerhalb der Grundlagenforschung werden oft vielversprechende Forschungsergebnisse identifiziert, die ein hohes Innovationspotenzial in sich bergen.
  • Validierungsphase: Ziel der Validierungsphase ist es, das Innovationspotenzial der in der Findungsphase identifizierten Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen.
  • Verwertungs- bzw. Anwendungsphase: Die Verwertung bzw. Anwendung validierter Forschungsergebnisse erfolgt durch die Umsetzung in innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dabei kommt sowohl eine wirtschaftliche Verwertung – beispielsweise in Netzwerken, durch Lizenzierung oder durch Gründung – als auch eine nichtwirtschaftliche Anwendung, deren Nutzen im volkswirtschaftlichen oder gesamtgesellschaftlichen Bereich liegt, in Betracht.

Eine erfolgreiche Validierung reduziert das Risiko für Dritte, in die weitere Entwicklung zu investieren. Erst dann kann aus der Idee, dem Konzept oder der Erkenntnis auch eine Innovation werden, die sich in der Gesellschaft und der Wirtschaft durchsetzt.

Typische Validierungstätigkeiten sind beispielsweise:

  • Die Prüfung und Bewertung der Forschungsergebnisse, z. B. durch spezielle Settings oder erweiterte Skalierungen
  • Das Erschließen von Anwendungsbereichen durch spezielle Adaption der Erfindung auf ausgewählte Schlüsselbereiche
  • Eruierung rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen des Marktes und der Gesellschaft
  • Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen und Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz
  • Anwendungsorientierte Forschung zur Weiterentwicklung des Ergebnisses in die Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche
  • Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials, z. B. Marktanalysen, Schutzrechtanalyse
  • Verwertungsplanentwicklung und-anpassung
  • Erweiterte Schutzrechtssicherungen