Verwertung und Transfer

Ein wesentliches Merkmal der Förderprogramme VIP / VIP+ ist ihr Blick auf die Verwertung in Form eines Produktes, eines Demonstrators, einer Dienstleistung oder eines Konzeptes. Ziel ist, nach ca. 3 Jahren der Validierung in diese Richtung einen sichtbaren Schritt nach vorn gemacht zu haben.

Verwertung im Rahmen von VIP /VIP+

Die Verwertung muss daher von Anfang an mitgedacht werden und setzt auch voraus, dass alle Beteiligten auch verwerten wollen. Ein VIP+ Vorhaben ist kein Forschungsprojekt, auch wenn die wissenschaftliche Verwertung im Rahmen von Folge-Forschungsprojekten, die sich aus interessanten Fragestellungen im Rahmen des Vorhabens ergeben haben, ein möglicher Weg der Verwertung ist.

Gleichzeitig verlangt das Programm, dass die Verwertungsoffenheit bis zum Abschluss des Vorhabens erhalten bleibt und keine wirtschaftlichen Aktivitäten bereits während der Förderphase getätigt werden. Eine Kooperation beispielsweise mit einer Firma zur Entwicklung eines Demonstrators zu einem Prototypen, z. B. im Rahmen einer Förderung aus ZIM oder EXIST Forschungstransfer, kann daher erst im Anschluss an das Vorhaben erfolgen.
Auch eine Verwertung über Ausgründungen/Spin-Offs aus den Einrichtungen wird von vielen VIP / VIP+ Vorhaben verfolgt, oft zwischenfinanziert durch EXIST Gründerstipendien. Hierbei ist zu beachten: Die Ausgründung selbst darf erst nach Abschluss des Vorhabens erfolgen; vor allem dürfen vor Abschluss des Vorhabens keine Schutzrechte an die „Ausgründer“ übertragen oder im Rahmen von Optionen in Aussicht gestellt werden. Gleiches gilt für die Lizenzierung von Patenten, entwickelter Software oder Know-How an interessierte Unternehmen. Auch hier dürfen Festlegungen erst nach Abschluss des Vorhabens getroffen werden. Einige Vorhaben nutzen die Möglichkeit, nach dem Vorhaben Dienstleistungen über den wirtschaftlichen Zweig der Einrichtung oder über Kooperationsprojekte anzubieten. Aber auch hier gilt gleichermaßen: Alle Maßnahmen während der Laufzeit eines VIP / VIP+ Vorhabens müssen noch dem nicht-wirtschaftlichen Bereich zugeordnet werden können.